† 2024
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Karl Langsch
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anteilnahme.
Mandanteninformation
Rechtsnachfolger RA Burkhard Schmidt
Sehr verehrte Mandantinnen und Mandanten,
mit großem Bedauern möchte ich Sie darüber informieren, dass Herr Langsch verstorben ist. Sein Verlust bedeutet für viele nicht nur das Fehlen eines geschätzten Kollegen und erfahrenen Rechtsbeistands, sondern auch den Abschied eines Menschen, der sich mit großem Engagement und Herzblut für seine Mandanten eingesetzt hat.
Ich habe die Ehre, die Kanzlei Langsch ab dem 11. November 2024 zu übernehmen und damit sein Vermächtnis fortzuführen. Herr Langsch hat sich noch zu Lebzeiten bewusst dafür entschieden, dass ich die Fortführung seiner Kanzlei übernehmen darf, um Ihre rechtlichen Anliegen in seinem Sinne weiterzubearbeiten. Nach unserer Zusammenarbeit war ihm wichtig, dass die Werte, die ihm am Herzen lagen – Empathie, Zielstrebigkeit und Mandantenorientierung – auch in Zukunft gewahrt bleiben.
Aus rechtlicher Sicht ergibt sich aus der Übernahme eine Mandatsübertragung. Selbstverständlich können Sie sich frei entscheiden, ob Sie mir weiterhin Ihr Vertrauen schenken möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie mich bitte zeitnah, und ich werde Ihnen die Handakte von Herrn Langsch zur Verfügung stellen.
Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken und ich Sie bei Ihren laufenden und zukünftigen Rechtsfragen unterstützen darf. Gerne können Sie sich über meine Arbeitsweise und die Kanzlei auf unserer Website informieren oder einen persönlichen Gesprächstermin mit mir vereinbaren.
Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft und herzlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Burkhard Schmidt
(bat-anwaelte.de/burkhard-schmidt)